Klagenfurt & Umgebung
Regionale Energie. Direkt geteilt.
klagenfurt.teilt.jetzt ist der Marktplatz für regionalen Energiehandel – Photovoltaik-Überschuss wird hier in Klagenfurt und Umgebung angeboten, gefunden und gehandelt.
Kostenlos und unverbindlich. Du brauchst nur deine Zählpunktnummer.
So geht's
In drei Schritten zum regionalen Energiehandel
Egal ob du Strom erzeugst oder beziehst — der Einstieg ist einfach und komplett digital.
- 1
Zählpunkt anmelden
Zählpunktnummer und Adresse eintragen — kostenlos und unverbindlich. Du findest die Nummer auf deiner Stromrechnung.
- 2
Datenfreigabe erteilen
Wir fordern die Freigabe deiner Messdaten bei deinem Netzbetreiber an. Zustimmen musst du selbst in dessen Portal — den Link schicken wir dir per E-Mail.
- 3
Passenden Partner finden
Aus deinem Lastprofil sehen wir, wann du Strom brauchst oder abgibst — und suchen dazu die passende Gegenseite in Klagenfurt & Umgebung.
Für wen
Ein Marktplatz für Klagenfurt & Umgebung
Ob Haushalt, Unternehmen oder Energiegemeinschaft — hier kommen Angebot und Nachfrage lokal zusammen.
Private Haushalte
Überschüsse aus der eigenen PV-Anlage regional abgeben oder Strom aus der Nachbarschaft beziehen.
PV-Anlagenbetreiber
Einspeiseüberschüsse direkt vermarkten, statt sie zum Mindesttarif ins Netz zu geben.
Unternehmen & Gewerbe
Planbare, regionale Energiebezüge zur Ergänzung des eigenen Energiemix.
Energiegemeinschaften
Bestehende Gemeinschaften erweitern ihr Angebot und erreichen neue Teilnehmer:innen.
Vorteile
Warum regional handeln?
- Regionale Wertschöpfung
- Energieerlöse bleiben in Klagenfurt & Umgebung statt bei einem überregionalen Händler.
- Netzentlastung
- Kurze Wege zwischen Erzeugung und Verbrauch schonen das lokale Netz.
- Transparente Konditionen
- Du siehst vor jeder Zuordnung, mit wem du zu welchem Preis handelst — entscheiden tust du.
- Einfacher Einstieg
- Digitale Anmeldung, Abrechnung auf Basis deiner Smart-Meter-Daten.
FAQ
Häufige Fragen
1. Grundlagen
Was ist klagenfurt.teilt.jetzt?
Ein digitaler Marktplatz, auf dem Besitzerinnen und Besitzer von PV-, Wind- oder Wasserkraftanlagen ihren Überschussstrom direkt an andere Menschen und Betriebe verkaufen. Käufer und Verkäufer müssen einander nicht kennen. Der Marktplatz bringt Angebot und Nachfrage zusammen und erledigt den Rest automatisch.
Wer steht dahinter?
Die Technik – Registrierung, Datenabruf, Viertelstunden-Zuordnung, Abrechnung und Zahlungsabwicklung – liefert die enixi Energieplattform aus Villach, auf der bereits über 300 Energiegemeinschaften laufen.
Für wen ist der Marktplatz gedacht?
Für alle mit einem Zählpunkt in Österreich: Haushalte, Landwirtschaft, Gewerbe, Gemeinden und Industrie. Verkaufen kann, wer erneuerbaren Strom erzeugt. Kaufen kann jeder Stromkunde mit Smart Meter.
Warum gerade jetzt?
Seit 1. Oktober 2026 erlaubt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) erstmals, Strom auf Vertragsbasis direkt zwischen Privaten und Unternehmen zu teilen oder zu verkaufen – ohne Verein oder Genossenschaft.
Brauche ich Vorkenntnisse?
Nein. Anmeldung, Datenfreigabe und Vertragsabschluss laufen online im Self-Onboarding. Alle Marktprozesse mit dem Netzbetreiber stößt die Plattform für dich an.
2. Peer-to-Peer verstehen
Was bedeutet Peer-to-Peer beim Strom?
Peer-to-Peer (P2P) heißt: Strom wird direkt von einer Person oder Firma an eine andere verkauft oder verschenkt – auf Basis eines Vertrags, der Abwicklung und Abrechnung automatisch regelt. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs 1 Z 124 und § 68 ElWG.
Fließt der Strom wirklich von meinem Dach zu meinem Käufer?
Physikalisch nimmt Strom immer den kürzesten Weg im Netz. P2P ist eine bilanzielle Zuordnung: Die Smart Meter messen jede Viertelstunde, was eingespeist und was verbraucht wurde. Diese Mengen werden dann dem Vertragspartner zugerechnet und abgerechnet.
Worin unterscheidet sich P2P von einer Energiegemeinschaft (EEG/BEG)?
| P2P über klagenfurt.teilt.jetzt | Energiegemeinschaft (EEG/BEG) | |
|---|---|---|
| Rechtsform | keine nötig, reiner Vertrag | Verein, Genossenschaft o. Ä. |
| Gewinnabsicht | erlaubt | bei EEG nicht Hauptzweck |
| Partner | frei wählbar bzw. über den Marktplatz vermittelt | Mitglieder der Gemeinschaft |
| Preis | vom Erzeuger festgelegt | Gemeinschaftstarif |
| Organisation | übernimmt die Plattform | Vorstand bzw. Dienstleister |
Und was ist der Unterschied zur Eigenversorgung?
Bei der Eigenversorgung nutzt eine Person ihren eigenen Strom an einem anderen eigenen Standort, etwa vom Stalldach zum Wohnhaus. Bei P2P sind Erzeuger und Abnehmer verschiedene Personen.
Was ist das Besondere an einem Marktplatz?
Ein klassischer P2P-Vertrag setzt voraus, dass sich die Partner kennen – Nachbarn, Familie, Geschäftspartner. Der Marktplatz öffnet das Modell für alle: Wer verkaufen will, findet Abnehmer, ohne selbst suchen, verhandeln oder Rechnungen schreiben zu müssen.
Ist P2P eine Form des Energy Sharing?
Ja. Das ElWG fasst EEG, BEG, gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) und P2P-Verträge unter dem Begriff „gemeinsame Energienutzung“ zusammen. Teilnehmen können sogenannte aktive Kunden – also praktisch alle Endkundinnen und Endkunden.
3. Für Erzeugerinnen und Erzeuger
Wer kann Strom verkaufen?
Alle, die erneuerbaren Strom erzeugen und einspeisen: Private mit PV am Dach, Landwirtschaft, Betriebe, Gemeinden, Betreiber von Wind- oder Kleinwasserkraft. Große Unternehmen können mit bis zu 6 MW Erzeugungsleistung je Zählpunkt teilnehmen; größere Anlagen nehmen anteilig teil.
Was brauche ich dafür?
- eine Erzeugungsanlage mit Netzanschluss
- einen funktionierenden Smart Meter am Einspeisezählpunkt
- einen bestehenden Abnahmevertrag für deinen Überschuss (z. B. bei deinem Energieversorger oder der OeMAG)
- die Freigabe deiner Viertelstundendaten, die du bei der Anmeldung erteilst
Wie viel bekomme ich für meinen Strom?
Den Preis in Cent pro kWh legst du fest. Je näher er zwischen dem üblichen Einspeisetarif und dem Bezugspreis deiner Abnehmer liegt, desto attraktiver ist das Angebot für beide Seiten. Du kannst Strom auch verschenken, etwa an Familie oder einen Verein.
Muss ich eine bestimmte Menge liefern?
Nein. P2P kennt keine Liefergarantie. Verkauft wird nur, was deine Anlage in einer Viertelstunde tatsächlich über den Eigenverbrauch hinaus erzeugt und deine Abnehmer gleichzeitig verbrauchen.
Was passiert mit dem Strom, den niemand abnimmt?
Der Rest fließt wie bisher an deinen bestehenden Abnehmer und wird zu dessen Tarif vergütet. Du verlierst also nichts – der Marktplatz kommt zusätzlich dazu.
Bleibt mein Eigenverbrauch Vorrang?
Ja. Auf dem Marktplatz wird nur der Überschuss gehandelt, also Strom, den du selbst nicht nutzt.
Kann ich weiterhin bei der OeMAG einspeisen?
Ja. Eine Teilnahme an P2P schließt die OeMAG-Einspeisung für den Reststrom nicht aus. Rückspeisung aus einem Batteriespeicher ist dabei derzeit nicht vorgesehen.
Muss ich Rechnungen schreiben oder Lieferbedingungen erstellen?
Nein. Rechnungen, Gutschriften und die gesetzlichen Lieferantenpflichten nach § 69 ElWG – Pflicht ab 30 kW bei Haushalten bzw. 100 kW bei Betrieben – übernimmt die Plattform für dich.
4. Für Abnehmerinnen und Abnehmer
Wer kann über den Marktplatz Strom kaufen?
Jeder Haushalt und jedes Unternehmen mit Stromzähler in Österreich – auch ohne eigene PV-Anlage. Das macht den Marktplatz besonders für Mieterinnen und Mieter interessant, die selbst keine Anlage bauen können.
Was brauche ich dafür?
Einen funktionierenden Smart Meter, einen bestehenden Stromliefervertrag und die Freigabe deiner Viertelstunden-Verbrauchsdaten. Alles andere erledigst du online bei der Anmeldung.
Muss ich meinen Stromlieferanten wechseln?
Nein. Dein bestehender Liefervertrag bleibt aufrecht. Der Marktplatz-Strom deckt einen Teil deines Verbrauchs, den Rest liefert wie gewohnt dein Lieferant.
Habe ich immer Strom – auch nachts oder bei Nebel?
Ja. Deine Versorgung ist jederzeit gesichert. Wenn dein Erzeuger gerade nichts liefert, kommt der Strom automatisch von deinem Lieferanten. Du merkst davon nichts.
Wie viel Strom bekomme ich vom Marktplatz?
So viel, wie deine Erzeuger in derselben Viertelstunde übrig haben und du gleichzeitig verbrauchst. Wer tagsüber Strom braucht – etwa für Wärmepumpe, E-Auto oder Gewerbebetrieb – profitiert am meisten von Sonnenstrom.
Woher weiß ich, wo mein Strom herkommt?
Du siehst auf der Plattform, von welcher Anlage dein Strom stammt und wie viel du in jeder Viertelstunde bezogen hast. Gehandelt wird ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen.
Spare ich damit Geld?
Das hängt vom vereinbarten Preis und deinem Lieferantentarif ab. Ab 2027 sind für P2P im Nahebereich zusätzlich reduzierte Netzentgelte vorgesehen (siehe Block 7). Neben dem Preis zählt für viele auch der Wert: Strom aus der Region, von konkreten Menschen und Betrieben.
Darf mein Lieferant mich wegen der Teilnahme benachteiligen?
Nein. Nach § 72 ElWG sind diskriminierende Bedingungen und Mindestabnahmemengen verboten. Nur nachweisbare, sachlich gerechtfertigte Mehrkosten dürfen weitergegeben werden, und der Lieferant muss diese auf Nachfrage offenlegen.
5. Preise, Gebühren und Abrechnung
Was kostet die Teilnahme?
Der Marktplatz verrechnet eine Plattformgebühr von 3,5 % auf den gehandelten Strom – einmal beim Erzeuger, einmal beim Abnehmer. Je Zählpunkt und Monat fallen mindestens 2 € an.
Wie wirkt die Mindestgebühr?
Die 2 € sind eine Untergrenze, keine zusätzliche Pauschale. Liegen 3,5 % deines Monatsumsatzes darüber, zahlst du nur die 3,5 %.
| Beispiel je Monat | Gehandelt | Preis | Umsatz | 3,5 % | Gebühr |
|---|---|---|---|---|---|
| Haushalt | 150 kWh | 10 ct/kWh | 15,00 € | 0,53 € | 2,00 € |
| Gewerbebetrieb | 2.500 kWh | 10 ct/kWh | 250,00 € | 8,75 € | 8,75 € |
Welche Kosten zahle ich als Abnehmer insgesamt?
Für Marktplatz-Strom zahlst du den Energiepreis des Erzeugers plus Plattformgebühr. Netzentgelte, Abgaben und Steuern für den bezogenen Strom fallen weiterhin an und kommen wie bisher über deine Netzrechnung. Für den restlichen Strom erhältst du die gewohnte Rechnung deines Lieferanten.
Wie werde ich als Erzeuger bezahlt?
Du erhältst eine Gutschrift über den verkauften Strom abzüglich Plattformgebühr. Die Zahlung zwischen Abnehmern und Erzeugern wickelt die Plattform ab – du musst niemandem nachlaufen.
Wie oft wird abgerechnet?
Du hast das Recht, zwischen monatlicher Abrechnung und Jahresabrechnung zu wählen (§ 69 ElWG). Rechnungen sind für dich kostenlos.
Was steht auf der Rechnung?
Alle Entgeltbestandteile einzeln und nachvollziehbar: Energiemengen je Zählpunkt, Preis, Plattformgebühr, Betrag und Fälligkeit, Name und Anschrift deines Vertragspartners. Auf Wunsch erklären wir dir jede Position.
Kann sich der Preis ändern?
Preisänderungen werden mindestens einen Monat vorher schriftlich mit Begründung angekündigt. Du kannst dann widersprechen bzw. kündigen.
6. Technik, Smart Meter und Daten
Warum brauche ich einen Smart Meter?
P2P wird viertelstündlich abgerechnet. Nur ein Smart Meter misst Einspeisung und Verbrauch in 15-Minuten-Werten. Hast du noch keinen oder ist die Viertelstundenmessung nicht aktiv, wende dich an deinen Netzbetreiber.
Wie läuft die Anmeldung ab?
- Online registrieren und Zählpunktnummer angeben.
- Angebot wählen (als Abnehmer) bzw. Angebot einstellen (als Erzeuger) und den P2P-Vertrag digital abschließen.
- Die Plattform meldet deinen Zählpunkt über das EDA-System beim Netzbetreiber an.
- Du bestätigst die Teilnahme im Webportal deines Netzbetreibers.
- Nach der Bestätigung durch den Netzbetreiber startet der Austausch.
Was ist EDA?
EDA (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch) ist die gemeinsame Datendrehscheibe der österreichischen Netzbetreiber. Über sie werden Anmeldungen, Zustimmungen und die Viertelstundenwerte sicher und standardisiert übermittelt.
Welche Daten sieht die Plattform?
Nur, was für Zuordnung und Abrechnung nötig ist: Zählpunkt, Viertelstundenwerte von Verbrauch bzw. Einspeisung sowie deine Vertrags- und Zahlungsdaten. Die Datenfreigabe erteilst du aktiv und kannst sie widerrufen.
Wie wird der Strom aufgeteilt, wenn mehrere Abnehmer kaufen?
Dynamisch, jede Viertelstunde neu: Die tatsächlich eingespeiste Menge wird auf den tatsächlichen Verbrauch der Abnehmer verteilt. Was übrig bleibt, geht an den bestehenden Abnehmer des Erzeugers.
Kann ich gleichzeitig in einer Energiegemeinschaft sein?
Ja. Ein Zählpunkt kann an bis zu fünf Modellen der gemeinsamen Energienutzung teilnehmen. Die Aufteilung erfolgt über Teilnahmefaktoren; eine Rangfolge der Modelle ist nicht möglich.
Kann ich einen Batteriespeicher einbinden?
Dein Speicher erhöht deinen Eigenverbrauch und verschiebt Überschuss in andere Viertelstunden. Gemeinschaftsspeicher mit Netzstrom sind derzeit noch nicht zulässig; die E-Control regelt dazu künftige Messkonzepte.
Sind meine Daten sicher?
Die Daten werden in Österreich bzw. der EU nach DSGVO verarbeitet und nur für Zuordnung, Abrechnung und gesetzliche Pflichten genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit sie für die Abwicklung erforderlich ist.
7. Netzgebiete und Zeitplan
Kann ich schon heute mit ganz Österreich handeln?
Noch nicht. Seit 5. Oktober 2026 funktioniert P2P technisch nur zwischen Zählpunkten desselben Netzbetreibers. Der Marktplatz zeigt dir deshalb vorerst nur Angebote aus deinem Netzgebiet. Österreichweiter Handel ist voraussichtlich ab April 2027 möglich – dann ohne Umstellung für dich.
Wie geht es zeitlich weiter?
| Ab | Was sich ändert |
|---|---|
| 1. Oktober 2026 | ElWG-Regeln zur gemeinsamen Energienutzung und zu P2P in Kraft |
| 5. Oktober 2026 | P2P startet, vorerst innerhalb eines Netzgebiets |
| 1. Jänner 2027 | voraussichtlich reduzierte Netzentgelte für P2P im Lokal- und Regionalbereich (neue SNE-Verordnung) |
| April 2027 | voraussichtlich netzgebietsübergreifender, österreichweiter Handel |
Was sind die Nahebereiche?
Das ElWG unterscheidet vier Stufen, je nachdem wie nah Erzeuger und Abnehmer elektrisch beieinander liegen: gemeinschaftliche Leitungsanlage (z. B. im selben Haus), Standortbereich, Lokalbereich (dieselbe Trafostation) und Regionalbereich (dasselbe Umspannwerk). Je näher, desto stärker sollen die Netzentgelte sinken.
Bekomme ich reduzierte Netzentgelte?
Von Oktober bis Dezember 2026 nicht – die zuständige Verordnung der E-Control fehlt noch. Ab 2027 sind Rabatte vorgesehen, wenn alle Zählpunkte eines P2P-Vertrags im selben Nahebereich liegen. Die genaue Höhe legt die E-Control fest. Bei Handel über größere Distanzen gelten die regulären Netzentgelte.
Gibt es räumliche Grenzen?
Ja, eine: Für die gemeinsame Energienutzung darf Strom nicht über die Höchst- und Hochspannungsebenen (Netzebenen 1 bis 4) übertragen werden.
8. Verträge, Laufzeit und Kündigung
Welche Verträge schließe ich ab?
- den P2P-Vertrag mit deinem Handelspartner – er regelt Strommenge, Preis und Abrechnung
- einen Nutzungsvertrag für die Plattform, die Registrierung, Zuordnung, Abrechnung und Zahlung übernimmt
- die Zustimmung zur Teilnahme beim Netzbetreiber, die du digital in dessen Webportal erteilst
Dein Stromliefervertrag bzw. dein Einspeisevertrag läuft unverändert weiter.
Muss ich den P2P-Vertrag beim Netzbetreiber einreichen?
Nein. Der P2P-Vertrag ist eine rein privatrechtliche Vereinbarung zwischen den Teilnehmern. Der Netzbetreiber erhält nur die Anmeldung der Zählpunkte über EDA.
Wie lange bin ich gebunden?
Der P2P-Vertrag läuft unbefristet. Haushalte und Kleinunternehmen können grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Was passiert, wenn ich umziehe, meine Anlage verkaufe oder erweitere?
Bitte informiere uns rechtzeitig. Änderungen an Kontaktdaten, Anlage oder Zählpunkt müssen den Vertragspartnern mitgeteilt werden. Bei einem Umzug endet die Teilnahme am alten Zählpunkt; am neuen Standort kannst du dich wieder anmelden.
Wer haftet, wenn Messwerte falsch sind?
Für Mess- oder Zuordnungsfehler des Netzbetreibers haften die Vertragsparteien nicht. Korrigierte Daten werden bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt.
Kann ich einzelne Abnehmer oder Erzeuger auswählen?
Ja. Du kannst gezielt Angebote auswählen bzw. als Erzeuger festlegen, an wen du verkaufst – oder die Vermittlung dem Marktplatz überlassen.
Kann die Teilnahme abgelehnt werden?
In Einzelfällen ja, etwa wenn technische Voraussetzungen fehlen oder eine nachweislich schlechte Bonität vorliegt.
9. Steuern und rechtliche Hinweise
Entfallen bei P2P Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag?
Nein. Diese Befreiung gilt derzeit nur für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG). Für Marktplatz-Strom fallen beide Abgaben wie beim normalen Netzbezug an.
Muss ich als privater Erzeuger Umsatzsteuer verrechnen?
In der Regel nicht. Bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 € gilt die Kleinunternehmerregelung. Die Plattform weist die Umsatzsteuer auf Gutschriften und Rechnungen entsprechend deinem steuerlichen Status aus.
Sind meine Erlöse einkommensteuerpflichtig?
Für die klassische Einspeisung aus kleinen PV-Anlagen gibt es eine Steuerbefreiung (§ 3 Abs 1 Z 39 EStG). Ob und wie sie auf P2P-Erlöse anzuwenden ist, hat das Finanzministerium noch nicht abschließend geklärt. Wir empfehlen, das mit deiner Steuerberatung abzustimmen; Betriebe verbuchen die Erlöse ohnehin als betriebliche Einnahmen.
Brauche ich einen Gewerbeschein?
Anders als EEG und BEG sind P2P-Verträge nicht von der Gewerbeordnung ausgenommen. Für den gelegentlichen Verkauf von Überschussstrom aus einer privaten PV-Anlage ist das in der Praxis meist kein Thema. Wer regelmäßig und in größerem Umfang verkauft, sollte das prüfen lassen.
Welche Pflichten habe ich als Verkäufer?
Ab 30 kW (Haushalte) bzw. 100 kW (sonstige Kunden) gelten die Lieferantenpflichten nach § 69 ElWG: Lieferbedingungen, Informationsblatt, transparente Rechnung, Wahlrecht auf Monatsrechnung, Vorankündigung von Änderungen. Auf klagenfurt.teilt.jetzt sind diese Pflichten bereits abgedeckt.
Ist dieses FAQ eine Rechts- oder Steuerberatung?
Nein. Es gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder. Einzelne Durchführungsregeln (Netzentgelte, österreichweiter Handel, steuerliche Auslegung) werden derzeit noch festgelegt; wir aktualisieren das FAQ laufend.
10. Service und Kontakt
An wen wende ich mich bei Fragen?
| Thema | Ansprechpartner |
|---|---|
| Anmeldung, Plattform, Zuordnung, Rechnungen und Gutschriften | Technische Service-Line des Marktplatzes (betrieben von enixi): +43 660 8950081 · connect@enixi.io |
| Stromliefervertrag, Einspeisevertrag, Tarife deines Energieversorgers | Dein Energieversorger |
| Smart Meter, Viertelstundenmessung, Zustimmung im Netzbetreiber-Portal | Dein zuständiger Netzbetreiber |
Was passiert, wenn ich mit einer Abrechnung nicht einverstanden bin?
Melde dich bei der Service-Line; wir erklären jede Position. Kommt keine Einigung zustande, steht dir die Schlichtungsstelle der E-Control offen.
Wo finde ich weitere Informationen zum ElWG?
Die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften des Klima- und Energiefonds bietet Grundlagen, Musterverträge und einen Online-Guide.
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